Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Je nach Versicherung ist ein Zuschuss möglich. Das bedeutet: Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und können anschließend unter entsprechenden Voraussetzungen bei Ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss beantragen. Bei Bewilligung durch Ihre Sozialversicherung erhalten Sie einen Teil der Kosten nachträglich rückerstattet. Weitere Informationen zu Voraussetzungen etc. erhalten Sie hier.
ÖGK: 33,70€ pro 60min
SVS: 50,00€ ab 50min
BVAEB: 50,20€ ab 50min
Ich biete derzeit keine vollfinanzierten Kassenplätze an.